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Aktuelles

Überschalltraining der österreichischen Luftstreitkräfte

Überschalltraining der österreichischen Luftstreitkräfte

 

Utl.: Die österreichischen Eurofighter-Piloten trainieren schneller als der Schall.

 

Von 07. April bis 18. April 2025 führen die österreichischen Luftstreitkräfte das erste Überschalltraining dieses Jahres durch. Pro Tag sind jeweils zwei Überschallflüge zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr geplant.

 

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner: „Dieses Training ist für unsere Luftstreitkräfte unverzichtbar. Die sicherheitspolitischen Entwicklungen führen uns täglich vor Augen wie fragil der Frieden momentan in Europa ist. Die Wahrung und der Schutz der Lufthoheit ist für einen souveränen Staat zentral und muss kontinuierlich, auch im Überschallbereich, geübt und ausgebaut werden.“

 

Unverzichtbar für eine funktionierende Luftraumüberwachung

 

Das Fliegen mit Überschall ist ein unverzichtbarer Teil des Trainings und der Ausbildung unserer Piloten. Es ist für eine funktionierende österreichische Luftraumüberwachung unumgänglich.

Auch im Überschallbereich hat ein sicherer Flugbetrieb und die Flugsicherheit höchste Priorität. Die Piloten trainieren deshalb unter realen körperlichen Belastungen, welche im Simulator nicht dargestellt werden können. Die enge und äußerst zeitkritische Koordinierung zwischen Militärpiloten, Radarleitoffizieren und der militärischen sowie zivilen Flugsicherung ist ein weiterer wesentlicher Teil des Trainings.

 

Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, wird in großen Höhen geflogen.

 

Maßnahmen zur Reduzierung der Schallausbreitung

 

Zur Reduzierung der bodennahen Schallausbreitung werden seitens des Bundesheeres folgende Maßnahmen getroffen:

 

  • Die Beschleunigungsphasen der Eurofighter werden so kurz wie möglich gehalten.
  • Die Schallverteilung wird laufend dokumentiert, um eine mehrfache Beschallung gleicher Räume auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Ballungsräume um die Landeshauptstädte und die Bundeshauptstadt werden für Überschallflüge ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen.
  • Im Zeitraum zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie am Wochenende bzw. Feiertagen erfolgen keine Trainingsflüge mit Überschallgeschwindigkeit.
  • Die Flüge werden über 12.500 Meter Höhe absolviert, um einen auftretenden Überschallknall am Boden zu minimieren.

 

Überschallgeschwindigkeit

 

Die Überschallgeschwindigkeit beginnt bei ca. 1.200 km/h. Nähert sich ein Eurofighter dieser Geschwindigkeit, kommt es zu Stoßwellen am Flugzeug. Diese Stoßwellen können am Boden als Überschallknall wahrgenommen werden. Die (Laut-) Stärke des Überschallknalles ist unter anderem abhängig von der Flughöhe, der Geländestruktur und der Wetterlage.

 

 

 

Rückfragehinweise:

 

Bundesministerium für Landesverteidigung

Kommando Luftraumüberwachung

Major Martin Baierer

+43 664-622-6616

presse@bundesheer.at

http://www.bundesheer.at

@Bundesheerbauer

Spatenstich Glasfaser

Am 17.03.2025 fand der offizielle Spatenstich zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Höflein und Schrattenbach statt.

Teilgenommen haben:

Frau Vizebürgermeister Romana Krumböck-Stickler

Herr Bürgermeister Franz Pölzelbauer
Abgeordneter zum NÖ Landtag Hermann Hauer

Reinhard Baumgartner (Geschäftsführer nöGIG)

Simon Grillitsch (Geschäftsführer Breitband Holding)

 

Stellenausschreibung Vertragsbedienstete/r Gemeindeverwaltung

 

Die Gemeinde Höflein an der Hohen Wand ist eine aktive, lebenswerte und wachsende Gemeinde. Um unsere Aufgaben für unsere Bevölkerung bestmöglich erbringen zu können, suchen wir engagierte Menschen für folgende Position:

 

Vertragsbedienstete/r für die Gemeindeverwaltung

für 40 Stunden pro Woche

 

Anforderungsprofil:

  • Einschlägige Berufserfahrung von Vorteil
  • kaufmännische Ausbildung
  • Fachkenntnisse im Bereich Buchhaltung von Vorteil
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Leistungsbereitschaft (einsatzfreudig und flexibel), Eigenständigkeit, Belastbarkeit und Lernbereitschaft, Kommunikationsfreudigkeit und Teamfähigkeit, Offenheit und Objektivität
  • Gemeindedienstprüfung (bzw. baldige Ablegung erforderlich)
  • Lenkerberechtigung (Führerschein B)
  • Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenzdienst
  • Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft
  • einwandfreier Leumund
  • Spaß am Umgang mit Menschen

 

Grundsätzlicher Aufgabenbereich:

  • Stellvertretung der Amtsleitung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Tourismus
  • Meldewesen
  • Erledigung zugeteilter Aufgaben über Auftrag des Bürgermeisters
  • Kontakte zu Behörden und Institutionen
  • Organisation und Mitarbeit bei Veranstaltungen und Projekten

 

Wir bieten

  • Abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Professionelles Arbeitsumfeld
  • Sicheres Einkommen nach dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz

 

Erforderliche Unterlagen: Lebenslauf, Motivationsschreiben, Nachweise über bisherige Ausbildungen und Tätigkeiten

 

Schriftliche Bewerbungen samt Unterlagen sind bis spätestens 31.03.2025 beim Gemeindeamt Höflein an der Hohen Wand, 2732 Am Johannesstollen 1, z.Hd. Herrn Bürgermeister Harald Ponweiser einzubringen (per Mail an gemeinde@hoeflein.com)

Nach Durchsicht der Bewerbungen werden die näher in Betracht gezogenen BewerberInnen zu einem Vorstellungsgespräch (Hearing) eingeladen.

FSME Impfung 2025

Bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Gesundheitswesen, werden
ab sofort, solange der Vorrat reicht, Zeckenschutzimpfungen durchgeführt.

Um telefonische Anmeldung unter 02635/9025 DW 35576 wird ersucht.

Die Kosten einer Teilimpfung betragen € 30,93 (für Kinder oder Erwachsene).
Der Impfstoff ist an der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Gesundheits-
wesen, vorrätig.

Die Impfbestätigung zur Einreichung bei den Krankenkassen wird anlässlich der Impfung
ausgefolgt.
Der Impfpass soll zur Dokumentation der Impfung mitgebracht werden.
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen. Nach der ersten Teilimpfung
hat die zweite etwa ein Monat und die dritte innerhalb von fünf bis zwölf Monaten nach der
vorangegangenen Impfung zu erfolgen.
Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich.

Alle weiteren Auffrischungsimpfungen sind im 5-Jahres-Intervall durchzuführen, bei
Personen ab dem 60. Lebensjahr im 3-Jahres-Intervall.

Glasfaserarbeiten begonnen

Liebe Höfleinerinnen und Höfleiner!

Die Arbeiten für die Glasfaserverlegung haben begonnen.

  1. Teilabschnitt ist der Ortsteil Oberhöflein von Neusiedl kommend – hier ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen – eine Ampelanlage regelt den Verkehr.
  2. Teilabschnitt wird Zweiersdorf sein

Mit allen,  die Glasfaser bestellt haben wird nach und nach von der Fa. Strabag telefonisch Kontakt aufgenommen, um bei einem persönlichen Gespräch den Übergabepunkt festzulegen.