Einmaliger Heizkostenzuschuß 2021/2022
Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022 in Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Eine Postanweisung ist nur in begründeten Fällen durchzuführen.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass die Anträge bis spätestens 30. März 2022 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können
Hier geht´s zum Antrag_NOe_Heizkostenzuschuss_2021_2022
Hier geht´s zum Link Erläuterungen_Heizkostenzuschlag_2021_2022
Hier geht´s zum Link Richtlinien_Noe_Heizkostenzuschuss_2021_2022